Transparenz

INFORMATIONSBLÄTTER

Für die einzelnen Produkte und Dienstleistungen stehen Informationsblätter zur Einsichtnahme und zum Download bereit.
Die Blätter enthalten:
 

  • Informationen über das Finanzinstitut
  • Informationen über Leasingfinanzierung
  • Grundsätzliche Informationen zu den wirtschaftlichen Bedingungen
  • Verfahren für Beschwerdeeinreichung und außergerichtliche Streitbeilegung

BESCHWERDEN

Alle KundInnen können an die Hypo Vorarlberg Leasing AG eine schriftliche Beschwerde betreffend Fehlverhalten oder Versäumnisse in Verbindung mit den angebotenen Produkten und Finanzdienstleistungen richten (1).

(1) KundIn: Person, die eine vertragliche Beziehungen zu Hypo Vorarlberg Leasing Ag unterhält bzw. unterhalten hat oder mit Hypo Vorarlberg Leasing AG in Kontakt steht (z. B. vorvertragliche Verhandlungen).

Beschwerdestelle

Hypo Vorarlberg Leasing AG hat eine Beschwerdestelle eingerichtet und gewährleistet damit die rasche und umfassende Bearbeitung der Anliegen der eigenen Kundinnen.

Leiterin der Beschwerdestelle
Dr. Giada Pasini
+39 0471 060 543
giada.pasini(at)hypovbg.it

So reichen Sie eine Beschwerde ein:

Falls Sie Beschwerde einreichen möchten, können Sie unter dem nachfolgenden Link unser Standardformular herunterladen. Tragen Sie bitte die erforderlichen Informationen ein, damit wir den betreffenden Vertrag rasch ausfindig machen können. Beschwerden in anderer schriftlicher Form sind ebenso gültig. Wir bitten um Angabe Ihrer Personendaten, des Beschwerdegrunds und um Ihre Unterschrift oder ein gleichwertiges Element, anhand dessen wir Ihre Identität feststellen können.

Sie können Ihre Beschwerde an folgende Adressen senden:
Per Post: Hypo Vorarlberg Leasing AG, Galileo-Galilei-Straße 10/H, 39100 – Bozen (BZ), z. H. Beschwerdebüro;
E-Mail: ufficio.reclami(at)hypovbg.it
PEC: hypovbg.reclami(at)legalmail.it

Hypo Vorarlberg Leasing AG wird Ihnen auf demselben Weg eine Empfangsbestätigung zukommen lassen und Ihre Beschwerde innerhalb von 60 Tagen ab Eingang beantworten.

Die Einreichung von Beschwerden ist mit keinerlei Verwaltungs- und/oder Bearbeitungskosten für Sie verbunden.

BANKEN- UND FINANZSCHIEDSRICHTER

(ARBITRO BANCARIO FINANZIARIO – ABF)

Falls Sie die Beantwortung Ihrer Beschwerde für nicht zufriedenstellend befinden oder keine Antwort innerhalb der vorgesehenen Frist erhalten haben, können Sie sich an den Banken- und Finanzschiedsrichter (Arbitro Bancario Finanziario – ABF) oder eine andere vom Gesetz vorgesehene außergerichtliche Schlichtungsstelle wenden, bevor Sie die Angelegenheit an die Justizbehörden herantragen.
Vor dem Rekurs beim Banken- und Finanzschiedsrichter muss zwingend eine schriftliche Beschwerde bei der Hypo Vorarlberg Leasing AG eingegangen sein.
Sie können sich bei Streitfällen in Verbindung mit Finanz- und Bankdienstleistungen (2) an den Banken- und Finanzschiedsrichter (Arbitro Bancario Finanziario – ABF) wenden, wenn:
 

  • nicht mehr als 6 Jahre seit der beanstandeten Operation oder des beanstandeten Fehlverhaltens vergangen sind;
  • die Beschwerde Geldforderungen bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro beinhaltet;
  • nicht mehr als 12 Monate seit der schriftlichen Beschwerde bei der Hypo Vorarlberg Leasing AG vergangen sind;
  • die Angelegenheit nicht bereits den Justizbehörden oder anderen Schiedsgerichten oder Schlichtungsstellen vorliegt.

 

(2) Sono escluse dalla cognizione dell’ABF le richieste di risarcimento dei danni che non siano conseguenza immediata e diretta dell’inadempimento o della violazione dell’intermediario; sono parimenti escluse le controversie strettamente inerenti al bene oggetto della locazione finanziaria (a titolo meramente esemplificativo, i vizi del bene).

Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme mit dem Banken- und Finanzschiedsrichter (Arbitro Bancario Finanziario – ABF) erhalten Sie:
 

  • auf der Webseite www.arbitrobancariofinanziario.it
  • in den Filialen der Banca d’Italia
  • in den entsprechenden Leitfäden zum Banken- und Finanzschiedsrichter (ABF)

NÜTZLICHER RATGEBER

WUCHERSCHWELLEN